Bilanzkennzahlen entscheiden über Ihr Standing bei Banken. Durch starre gesetzliche Vorgaben scheitert der Versuch, mit Standard-Methoden nachzubessern, meist an immenser Komplexität und hohen Kosten.
Lösung:
Sie erhalten die Freiheit, Ihre Bilanz strategisch zu steuern. Sie reduzieren Ihre Steuerlast und nutzen Ihr Kapital genau dort, wo es gebraucht wird.
Sie sind abhängig von Banken und können nur kurz- bis mittelfristig planen. Ihr Wachstum ist begrenzt und Ihre Standortsicherheit können Sie nicht gewährleisten. Die Bank entscheidet über Ihre Zukunft.
Lösung:
Nach dem Prinzip der „Unternehmensbank“ bauen Sie sich zusätzliche Liquidität im Unternehmen langfristig auf.
Die Gelder der betrieblichen Altersvorsorge fließen aus Ihrem Unternehmen ab und gehen an Ihnen vorbei. Ein Dritter profitiert was, die Gewinne für Ihre Mitarbeiter drastisch reduziert.
Lösung:
Die Gewinne Ihrer Mitarbeiter sind im Ø 4-mal so hoch und Ihr Unternehmen profitiert mit. Somit bieten Sie eine einmalige Lösung im Vergleich zur Konkurrenz an.
Für den Mitarbeiter gilt:
Monatlicher Sparbetrag: 120€
Kosten für Versicherung: ca. 10–15 % des Beitrags
voraussichtliche Auszahlung (nach 30 Jahren): ca. 45.000 €
Für Ihr Unternehmen gilt:
Aufgebaute Liquidität nach 5 Jahren 360 €
Aufgebaute Liquidität nach 10 Jahren 720 €
Aufgebaute Liquidität nach 30 Jahren 2160 €
Für den Mitarbeiter gilt:
Monatlicher Sparbetrag: 120 €
Kosten für Versicherung: 0 % des Beitrags
Garantierte Auszahlung (nach 30 Jahren): ca. 80.000 €
Für Ihr Unternehmen gilt:
Aufgebaute Liquidität nach 5 Jahren 8.500 €
Aufgebaute Liquidität nach 10 Jahren 21.000 €
Aufgebaute Liquidität nach 30 Jahren 158.000 €
Die Beiträge fließen nicht an Versicherungen ab, sondern verbleiben als frei verfügbares Kapital im Unternehmen. Das spart teure Bankkredite und Finanzierungskosten.
Die Verpflichtungen der pauschaldotierten Unterstützungskasse (pdUK) müssen nicht in der Bilanz ausgewiesen werden (Bilanzneutralität). Das schont die Eigenkapitalquote und verbessert das Rating bei Banken.
Da es sich um eine reine Kapitalzusage (Einmalzahlung bei Renteneintritt verteilt auf bis zu 10 Jahren) handelt, entfallen teure Nachschussrisiken. Der Arbeitgeber haftet nicht für die schlechte Anlagepolitik von Versicherern.
Unternehmen sind nicht in starre Verträge gepresst. Dotierungen können bei Bedarf flexibel angepasst, ausgesetzt, gesenkt oder später wieder aufgenommen werden.
Weil das Unternehmen die Gelder selbst nutzt, kann es freiwillig viel höhere Arbeitgeberzuschüsse zahlen (oft 30 % bis 100 % statt der üblichen 15 %). Das senkt die Fluktuation und zieht Fachkräfte an.
Einen passenden Termin vereinbaren Sie am besten über unseren Terminlink oder direkt telefonisch.
Wir setzen uns mit Ihnen kostenfrei zusammen und analysieren Ihre Ist-Situation.
Für uns stehen Ihre Ziele an erster Stelle.
Sie erhalten von uns einen passenden Lösungsvorschlag zu Ihrer Vision.
Wir sitzen nun gemeinsam im Cockpit und sind startklar für die Umsetzung.
Nach dem Takeoff treten wir gemeinsam die Reise an.
Sie erhalten auf dem zukünftigen Weg einen 24h-Support und einen persönlichen Ansprechpartner für Ihre Anliegen.
Statt Vorsorgebeiträge an einen Versicherer abfließen zu lassen, bleiben sie in einer Struktur, auf die Ihr Unternehmen zugreifen kann – Sie finanzieren sich also aus eigener Kraft statt über die Bank. Praktisch heißt das: Die Mittel bauen die Versorgungsansprüche Ihrer Mitarbeiter auf und stehen dem Unternehmen gleichzeitig als Innenfinanzierung zur Verfügung – etwa für Investitionen, für die Sie sonst einen Kredit aufnehmen müssten.
Bei richtiger Ausgestaltung nicht – im Gegenteil. Klassische Direktzusagen erzeugen Rückstellungen und belasten die Bilanz. Unser Konzept ist so aufgebaut, dass diese Belastung vermieden wird. Zusätzlich verbessert die aufgebaute Innenfinanzierung Ihre Eigenkapitalsituation, was sich in Kreditgesprächen positiv auswirken kann. Die konkrete bilanzielle Behandlung stimmen wir immer mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ab.
Für die Erfüllung der Versorgungszusage – auch dann, wenn der Versorgungsträger nicht leistet (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, Einstandspflicht). Die häufigsten Fehlerquellen in der Praxis: eine fehlende oder veraltete Versorgungsordnung, ungeprüft übernommene Verträge neu eingestellter Mitarbeiter und unterlassene Hinweise nach dem Nachweisgesetz. Wir prüfen Ihren Bestand darauf und erstellen eine rechtssichere Versorgungsordnung.
Ja – für GGF gibt es eigene Gestaltungsmöglichkeiten, die oft attraktiver sind als für die übrige Belegschaft.
Bestehende Zusagen prüfen wir auf drei Punkte: bilanzielle Belastungsrisiken, Insolvenzschutz und steuerliche Anerkennung (insbesondere Angemessenheit und Erdienbarkeit). Die steuerliche Bewertung erfolgt gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
In der Regel 8 Wochen – vom ersten Gespräch bis zur unterschriebenen Versorgungsordnung.
Nach der Auswertung Ihrer Belegschafts- und Gehaltsstruktur erstellen wir das Versorgungskonzept inklusive Versorgungsordnung. Anschließend informieren wir Ihre Mitarbeiter – auf Wunsch in einer Betriebsversammlung oder in Einzelgesprächen – und setzen die Anmeldungen digital um. Ihr eigener Zeitaufwand liegt bei etwa einer Stunde.
Sein Anspruch bleibt erhalten, sobald die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist erfüllt ist – für Sie entsteht dadurch kein Nachteil.
Je nach Situation wird der Vertrag ausgezahlt, auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder wie geplant weitergeführt. Die Abwicklung übernehmen wir, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
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